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Compliance-Management bei LOTTO Sachsen-Anhalt

Für LOTTO Sachsen-Anhalt ist das Handeln im Einklang mit Recht und Gesetz elementar wichtig. Aus diesem Grund unterhalten wir ein System, das Schäden für Kunden, Verkaufsstellen, Geschäftspartner sowie für das Unternehmen abwenden soll.

Hinweisgebersystem

Über das Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Verordnungen sowie Verstöße gegen interne Compliance-Regeln an den Leiter Compliance/Korruptionsprävention zu melden. Wir registrieren Ihre Meldung innerhalb von sieben Werktagen und teilen Ihnen im Zeitraum von maximal drei Monaten den Status dieser Meldung mit.

Sollten Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße haben oder vermuten, gibt es folgende Möglichkeiten, Kontakt mit dem Leiter Compliance/Korruptionsprävention aufzunehmen:

- per digitaler Meldestelle: https://ltsa.hinweisgeberportal.de

- per E-Mail: compliance@sachsen-anhalt-lotto.de

- per Telefon: 0391 5963 – 215

- per Brief: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, Leiter Stabsstelle Compliance/Korruptionsprävention, Stresemannstraße 18, 39104 Magdeburg

Die Mitteilung kann auch anonym erfolgen. In diesem Fall nutzen Sie bitte ausschließlich die digitale Meldestelle. Bei der Bearbeitung sichert LOTTO Sachsen-Anhalt einen vertraulichen Umgang mit dem Hinweisgeber und allen vom Vorwurf Betroffenen zu.

Mit Einreichung der Meldung über die digitale Meldestelle erhalten Sie eine Fall-ID und vergeben einen PIN-Code. Mit diesen Daten können Sie jederzeit Ihre Meldung einsehen und weiterhin (auch anonym) mit dem Leiter Compliance/Korruptionsprävention Kontakt aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer anonymen Einreichung keine zusätzliche E-Mail als Erinnerung erhalten können, wenn eine Nachricht vom Leiter Compliance/Korruptionsprävention zu Ihrer Meldung eingegangen ist. Es ist daher notwendig, für etwaige Fragen regelmäßig das Postfach im Hinweisgeberportal zu prüfen.

Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben. Hinweise, die andere Personen denunzieren sollen oder wider besseres Wissen diffamieren, werden nicht toleriert und können mit persönlichen oder auch zivil-/strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.

Was ist meldefähig?

Korruption/Bestechung, Diebstahl/Unterschlagung, Betrug/Untreue, Wettbewerbs-/ Kartellverstöße, Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, Bilanzbetrug/Buchhaltungsverstöße, Gesundheitsschutzverstöße/Arbeitsplatzsicherheitsverstöße, Diskriminierung/Belästigung

Nicht für Beschwerden

Das Hinweisgebersystem ist nicht für Beschwerden bestimmt. Sollten Sie Fragen oder Anregungen zur Internetseite oder zum Spielangebot haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.