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Magdeburg, 5. Juni 2023 – Sachsen-Anhalt hat einen neuen Lotto-Millionär!

Ein Lottospieler (oder eine Lottospielerin) aus dem Landkreis Harz ist mit dem buchstäblichen „Sechser im LOTTO“ in den Juni gestartet. Er (oder sie) war Samstagabend einer von zwei Lottospielern bundesweit, die alle sechs aus 49 Gewinnzahlen im LOTTO 6aus49 richtig hatten (1, 4, 6, 18, 23 und 30). Dies bedeutet den Gewinn von 1.198.756 Euro.

Die Wahrscheinlichkeit, einen Sechser im LOTTO 6aus49 zu haben, liegt bei rund 1 zu 16 Millionen.

Der frischgebackene Millionär (bzw. die frischgebackene Millionärin) hatte auf dem Spielschein für LOTTO 6aus49 nur ein einziges Tippfeld angekreuzt. Möglich, dass er/sie gerade im Urlaub ist, denn der Lottoschein für mehrere Wochen gespielt worden – anonym – ohne Kundenkarte. Der Spieleinsatz lag insgesamt bei 39,80 Euro. Bis Mitte Juli können weitere Gewinne dazukommen.

„Während alle auf langersehnten Regen warten, hat hier das Lottoglück buchstäblich für einen Geldregen gesorgt“, sagte Lotto-Geschäftsführer Stefan Ebert. „Ich lade den frischgebackenen Millionär bzw. die Millionärin gern ins Lottohaus nach Magdeburg ein, um persönlich zu gratulieren.“ Dieser Gewinn ist der 120. Millionen-Gewinn im LOTTO in Sachsen-Anhalt seit 1991 – und davon der zehnte Millionen-Gewinn im Landkreis Harz.

Der Gewinn kann ab sofort in allen Lotto-Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt oder im Lottohaus in Magdeburg angefordert werden. Dabei wird die Spielscheinquittung von einem Terminal eingelesen und kontrolliert. Für die weiteren Ziehungen, an der der Spielschein noch teilnimmt, wird dann eine Ersatz-Spielscheinquittung ausgestellt. Der Gewinner/die Gewinnerin hat für die Gewinnanforderung drei Jahre Zeit.

Der Gewinn kann ab sofort in allen Lotto-Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt oder im Lottohaus in Magdeburg angefordert werden. Dabei wird die Spielscheinquittung von einem Terminal eingelesen und kontrolliert. Für die weiteren Ziehungen, an der der Spielschein noch teilnimmt, wird dann eine Ersatz-Spielscheinquittung ausgestellt. Der Gewinner/die Gewinnerin hat für die Gewinnanforderung drei Jahre Zeit.