FAQ
ALLE WICHTIGEN THEMEN RUND UM LOTTO Sachsen-Anhalt
Was Sie schon immer über unser Online-Portal und seine Prozesse wissen wollten, haben wir für Sie hier kompakt zusammengefasst.

Allgemeines
Über den Jackpot informieren wir hier auf unserer Seite brandaktuell und natürlich auch in Ihrer Lotto-Verkaufsstelle. Aber auch in Tageszeitungen und im Videotext werden Sie über die aktuelle Jackpothöhe informiert.
Registrieren Sie sich für unseren Jackpot-Newsletter, dann erhalten Sie die Jackpotinformation direkt in Ihr E-Mail Postfach.
Werden bei der Ziehung in einer Gewinnklasse keine Gewinner ermittelt, so wird die nicht ausgeschüttete Gewinnsumme der gleichen Gewinnklasse in der nächsten Ziehung zugeschlagen. So kann sich über mehrere Ziehungen ein beachtlicher Jackpot ansammeln. Bei LOTTO 6aus49 wird der Jackpot vom Mittwoch zum Samstag und so weiter übergeben, wächst jedoch nicht unbegrenzt. Hat nach 12 Ziehungen noch kein Teilnehmer 6 Richtige und die richtige Superzahl auf seinem Tippschein, wird die Jackpotsumme in der folgenden Ziehung der nächst niedrigeren Gewinnklasse zugeschlagen und ausgeschüttet.
Bei Sonderauslosungen werden zusätzlich zum regelmäßigen Gewinnplan Gewinne (Sach- oder Geldgewinne) bereitgestellt und in der angegebenen Ausspielung verlost. In Sonderauslosungen werden nicht abgeholte Gewinne aller Spielarten ausgeschüttet.
Nein. Die Gewinne in Sonderauslosungen werden aus nicht abgeholten Gewinnen finanziert. Sie nehmen an einer Sonderauslosung also automatisch teil, wenn Sie in der Auslosungswoche in der betreffenden Spielart mitspielen. Aus allen teilnehmenden Spielaufträgen werden die Gewinner (von Sach- oder Bargeldgewinnen) ausgelost.
Über sämtliche Gewinne in einer Sonderauslosung informieren wir hier auf unserer Internetseite und natürlich in jeder Lotto-Verkaufsstelle. Bei der Gewinnprüfung in der Lotto-Verkaufsstelle wird Ihr Los automatisch auch mit auf Gewinne in einer Sonderauslosung überprüft.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt für alle Spielarten je Spielauftrag 0,60 Euro.
Wir schütten 50 Prozent der Spieleinsätze als Gewinne an die Tipp- und Wettteilnehmer aus. Die Abgaben und Beiträge zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Aufgaben (Lotteriesteuer, Konzessionsabgabe, Fördermittel) summieren sich auf insgesamt rund 40 Prozent. Damit kommt mit 90 Prozent der größte Teil der Spieleinsätze direkt oder indirekt den Spielteilnehmern zu gute. Die restlichen 10 Prozent dienen der Deckung der anfallenden Kosten.
Wie der Name nahe legt, handelt es sich hier um den gewerbsmäßigen Zusammenschluss einer mehr oder weniger großen Anzahl von Lottospielern, die durch die Bündelung des Einsatzes eine größere Anzahl von Tippreihen spielen können, die Gewinne allerdings auch an alle Mitglieder aufteilen müssen.
Die Anzahl der Einzelgewinne kann sich durch die größere Anzahl von Tippreihen erhöhen. Die Gewinne für jeden einzelnen Teilnehmer fallen in der Regel jedoch kleiner aus, da die Gewinne an alle Teilnehmer verteilt werden müssen.
Den Produkten der Spielevermittler liegen im Übrigen die gleichen Spiele (LOTTO 6aus49 Normal/System) zugrunde, an denen Sie auch bei uns im Original teilnehmen können. Im Allgemeinen erheben die gewerblichen Spielgemeinschaften jedoch zusätzliche Servicegebühren für die Spielteilnahme, die bis zu 30% Ihres Einsatzes ausmachen können.
Wird ein Spieler von der Teilnahme am Glücksspiel durch Selbst- oder Fremdsperre ausgeschlossen, werden die Daten umgehend im Sperrsystem von LOTTO Sachsen-Anhalt erfasst und an das bundesweite Sperrsystem weitergeleitet. Die Sperre gilt dann auch für das Spielen in Spielbanken.
Der betroffene Spielteilnehmer erhält zur Information eine Bestätigung mit detaillierten Angaben zur Sperre.
Ja. Die Unterlagen für eine so genannte Fremdsperre sind bei LOTTO Sachsen-Anhalt anzufordern. Liegt ein solcher Antrag vor, wird der Sachverhalt geprüft, gegebenenfalls eine Sperre eingerichtet und die betroffene Person zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst danach entscheidet LOTTO Sachsen-Anhalt über eine Spielersperre.
Eine Spielersperre ist unbefristet. Sie kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden. Ausführliche Informationen enthält das Formular "Antrag auf Selbstsperre".
LUGAS ist das übergeordnete, länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Damit wird ein anbieterübergreifender Abgleich von Daten möglich.
Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden, monatlichen Einzahlungslimits (Limitdatei, § 6c GlüStV 2021) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei, § 6h GlüStV 2021).
Beide informationstechnischen Systeme werden zunächst ab 1. Juli 2021 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und ab 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet.
Die LOTTO – Fördermittel werden auf Antrag für gemeinnützige Vorhaben in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Sport, Soziales sowie Umweltschutz vergeben. Über die Anträge entscheidet vierteljährlich der Lotto-Aufsichtsrat auf Empfehlung des Beirats. Dessen Mitglieder repräsentieren alle in die Förderung einbezogenen gesellschaftlichen Gruppierungen und staatlichen Stellen. Förderbeträge bis zu 15.000 € bewilligt die Geschäftsführung.
Hier erhalten Sie die notwendigen Antragsunterlagen.
Die Lotto-Patenschaften dienen im weitesten Sinne der Ausübung des Sports. Egal, ob Vereine neue Trainingsmatten oder Duschkabinen brauchen, ob Boxhandschuhe ersetzt werden müssen oder zusätzliche Betreuer für ein Trainingslager benötigt werden. Alle Projekte, die der Förderung des Sports dienen, können eine Sportpatenschaft beantragen.
Die Vereine brauchen – anders als bei der klassischen Projektförderung durch LOTTO – bei den Sport-Patenschaften keinen finanziellen Eigenanteil zu erbringen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Lotto-Sportpatenschaften.