
AUS DEN LOTTO-SPORTPATENSCHAFTEN WERDEN "LOTTO-SPORTPATENSCHAFTEN FÜR KLEINE SPORTVEREINE"
Als Zeichen der verlässlichen Verbundenheit mit dem Breitensport in Sachsen-Anhalt stellt LOTTO Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2026 einen festen Fördermittelbetrag in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr bereit – für die neuen „Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“.
- Jeder gemeinnützige Sportverein in Sachsen-Anhalt mit maximal 150 Mitgliedern kann einen Antrag stellen.
- Anträge auf „Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“ für das Folgejahr sind zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober möglich (erstmals für 2026 ab dem 29. September 2025 und bis zum 30. November 2025).
- 100 % der Gesamtkosten eines Sportvorhabens sind förderfähig.
- Eigenmittel/Eigenleistungen sind nicht erforderlich.
- Jeder Antrag wird mit maximal 2.500 Euro von LOTTO Sachsen-Anhalt gefördert.
- Der Mindestbetrag für einen Antrag auf eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ liegt bei 1.000 Euro.
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Ausübung des Sports in Sachsen-Anhalt:
- die Anschaffung neuer Sportbekleidung (für Training und Wettkampf)
- die Durchführung von Trainingslagern/Feriencamps in Sachsen-Anhalt
- die Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungen für Trainer/Übungsleiter (Trainerschein/Trainerlizenz) bei anerkannten Bildungsträgern in Sachsen-Anhalt
- Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten oder kleine Reparaturen in Sanitär-/Umkleidebereichen der Vereinsheime (z. B. Wände neu streichen, defektes WC/Waschbecken austauschen)
Erreichen LOTTO Sachsen-Anhalt mehr förderfähige Anträge auf eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“, als finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt Ende Dezember 2025 eine Verlosung.
Vereine, die eine Zusage für eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ bekommen haben, können frühestens nach drei Jahren erneut eine solche Patenschaft beantragen.
Vereine, die bei der Vergabe von „Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“ kein Los-Glück hatten, erhalten eine Absage. Es erfolgt keine automatische Verschiebung eines abgesagten Antrags auf das Folgejahr. Für das Folgejahr ist – bei Bedarf – ab dem 1. September ein neuer Antrag auf eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ zu stellen.
Von einer „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ ausgeschlossen sind bereits abgeschlossene Vorhaben, für die im Nachhinein eine Förderung beantragt wird. (Es ist z. B. keine Refinanzierung von bereits gekaufter Sportbekleidung über eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ möglich.)