dklb_close dklb_info dklb_bt_arrow_left dklb_bt_arrow_right dklb_sl_arrow_left dklb_sl_arrow_right_ lotto_kleeblatt ic_online ic_offline

17 weitere Anträge an den Lotto-Hilfsfonds bewilligt

Magdeburg, 01. Mai 2020 – Der Monat Mai startet mit guten Neuigkeiten für 17 von der Corona-Pandemie betroffene gemeinnützige Vereine und Verbände in Sachsen-Anhalt: Sie erhalten finanzielle Zuwendungen aus dem Lotto-Hilfsfonds.

Von den bislang rund 160 Anträgen, die LOTTO Sachsen-Anhalt innerhalb eines Monats erreicht haben, sind nunmehr 33 bewilligt. Von 1 Million Euro, die im Lotto-Hilfsfonds bereitstehen, wurden bis jetzt insgesamt 102.250 Euro vergeben.

„Als verlässlicher Partner des Gemeinwohls im Land steht LOTTO zu den Vereinen und Verbänden, in denen Ehrenamtliche gerade engagiert die weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie meistern“, sagten die Lotto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem.

Der Lotto-Hilfsfonds unterstützt seit dem 3. April Vereine z. B. bei der Begleichung der Kosten, die aus Einnahmen von abgesagten Veranstaltungen/Wettkämpfen hätten finanziert werden sollen. Je nach Höhe der Ausfallkosten werden pro Antrag bis zu 10.000 Euro bewilligt.

Unterstützung beim finanziellen Ausgleich der Ausfallschäden aus dem Lotto-Hilfsfonds erhalten heute:

• DLRG Ortsgruppe Wernigerode = 10.000 Euro Ausfallkosten durch fehlende Einnahmen u. a. für Miete und Betriebskosten

• DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (mit Sitz in Halle) = 10.000 Euro Ausfallkosten für die Stornierung von Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen im April

• Wasserflöhe Halle e. V. = 1.628 Euro Ausfallkosten für Leasingraten März/April/Mai/Juni

• Universitätssportverein Halle e. V. = 1.260 Euro Erstattung der Stornierungskosten für das abgesagte Jugend-Basketballturnier Anfang April in Wien

• Sportgemeinschaft Blau-Weiß Klieken e. V. (Landkreis Wittenberg) = 10.000 Euro Ausfallkosten für die abgesagte Wittenberger Sportlernacht am 21. März (Kosten u. a. für Werbung, Einladungen, Stornierungen, Festpavillon)

• VfB Germania Halberstadt = 4.038 Euro Erstattung der angefallenen Kosten für das abgesagte Trainingslager/Turnier in Spanien

• Kreisschützenverband Ohrekreis von 1993 e. V. in Colbitz/OT Lindhorst = 766 Euro Erstattung der Kosten für die abgesagte Kreismeisterschaft

• Katzen in Not Coswig e. V. (Anhalt) = 2.332 Euro für Strom, Wasser, Abwasser, Tierarztkosten für April/Mai/Juni

• Evangelische Stiftung Neinstedt in Thale/OT Neinstedt (Harz) = 3.794 Euro Erstattung der Ausfallkosten für das Neinstedter Open Air, das am 8. Mai geplant war und das 170. Jahresfest der Evangelischen Stiftung Neinstedt, das am 10. Mai geplant war

• AWO Ortsverein Kalbe/Milde e. V. (Altmarkkreis Salzwedel) = 1.206 Euro Erstattung der Kosten für Miete, Telefon u. a. Betriebskosten

• Mösthinsdorfer Heimatverein e. V. in Petersberg/OT Mösthinsdorf (Saalekreis) = 3.812 Euro Ausfallkosten durch die Absage geplanter Veranstaltungen wie der Eröffnung des Hauses der Begegnung und eines Konzertes (Druckkosten, Eintrittskarten)

• Freundeskreis Kaiserfrühling e. V. in Quedlinburg = 2.500 Euro Ausfallkosten für Miete, Versicherung, Betriebskosten, Schneiderin aufgrund des Ausfalls der Auftritte, die im ersten Halbjahr geplant waren

• Sanierungsverein Ravelin e. V. in Magdeburg = 5.514 Euro Erstattung der Kosten u. a. für Miete, Nebenkosten, Versicherung für März/April/Mai/Juni

• Mansfelder Bergwerksbahn e. V. Klostermansfeld = 3.384 Euro Ausfallkosten, die durch die Einstellung des Fahrbetriebes der Mansfelder Bergwerksbahn entstanden sind (Werbungskosten, Organisation, Tickets u. a.)

• Euro-Club Harz e. V. = 736 Euro Erstattung der Kosten, die mit der Absage der 21. Europa-Gala am 25. April verbunden sind (u. a. Einladungskarten, Versand)

• WEITBlick e. V. in Burg = 1.000 Euro Ausfallkosten für den Druck des Programmheftes April/Mai für das Kino in Burg

• Vereinigung der Opfer des Stalinismus in Sachsen-Anhalt e. V. = 168 Euro Erstattung der Stornierungskosten für eine Busreise, die am 6. April zur Gedenkstätte Isenschnibbe in Gardelegen geplant war.

Fragen & Antworten zum Lotto-Hilfsfonds:

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.

Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?

Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.

Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben?

Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.

Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden?

Anträge per E-Mail an:

coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de

Anträge per Post an:

Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg