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Lotto-Förderprogramm für E-Bike-Ladestationen kommt gut an

Ein Vierteljahr nach Start des neuen Förderprogrammes der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt „Förderung von E-Bike-Ladestationen“ sind in dieser Woche die ersten 17 Anträge bewilligt worden. Insgesamt fließen jetzt 76.963 Euro Lotteriefördermittel in mehr E-Bike-Mobilität in Sachsen-Anhalt.

• Das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., stattet neun Jugendherbergen (in Schierke, Wernigerode und Thale, in Nebra und Naumburg, sowie in Dessau-Roßlau, Wittenberg, Magdeburg und Halle) mit E-Bike-Ladesäulen aus.
• Zudem wird die Verbandsgemeinde Westliche Börde jeweils eine Fahrrad-Ladestation in Hamersleben, Ausleben und Kroppenstedt errichten.
• In Tangermünde bekam der Tangermünder Elbdeichmarathon e. V. die Zusage für eine Ladestation.
• Des Weiteren werden in Borne (Salzlandkreis) und in Helbra (Mansfeld-Südharz) Fahrrad-Ladestationen errichtet.

Seit Mitte Juli können gemeinnützige Organisationen, Kommunen oder Stiftungen bei der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Fördermittel für die Errichtung öffentlicher Ladestationen für Elektro-Fahrräder beantragen.

Im ersten Sonder-Förderproramm für Fahrrad-Ladestationen stehen insgesamt 150.000 Euro Lotteriefördermittel* bereit.

LOTTO Sachsen-Anhalt fördert die Anschaffungskosten für Fahrrad-Ladestationen. Möglich sind 15.000 Euro Lotteriefördermittel pro Antrag. Antragsschluss ist der 30. Juni 2022.

„Nicht nur in den Großstädten steigen staugeplagte Autofahrer im Berufsverkehr aufs Rad um, sondern zunehmend gehört das Fahrradfahren zu einer aktiven Freizeitgestaltung dazu“, sagte Lotto-Geschäftsführer Stefan Ebert. „Immer mehr Sachsen-Anhalter setzen beim Radfahren auf E-Mobilität, um entspannter voran – und anzukommen. Den Wunsch nach mehr Lademöglichkeiten für E-Bikes hat LOTTO gern aufgegriffen und ein Extra-Förderprogramm aufgelegt. Dass dieses so gut angenommen wird, freut uns sehr und zeigt, das Sachsen-Anhalt ein Radfahrerland ist.“

So funktioniert das Lotto-Förderprogramm für Fahrrad-Ladestationen:

Wer kann Anträge stellen?
• gemeinnützige Kommunen, Organisationen oder Stiftungen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?
• bis zu 85 % der Anschaffungskosten von öffentlichen Fahrrad-Ladestationen in Sachsen-Anhalt / 15 % Eigenanteil bzw. Eigenleistungen sind erforderlich (Folgekosten wie Reparaturen/Wartungsarbeiten an Ladestationen sind nicht förderfähig)

Wie wird gefördert?
• auf Grundlage eines schriftlichen Antrags (Unterlagen auf www.lottosachsenanhalt.de) mit einem schlüssigen Finanzierungs- und Kostenplan

In welchem Umfang wird gefördert?
• bis maximal 15.000 Euro pro Antrag

Wie lange läuft das Förderprogramm?
• Das Programm startete am 17. Juli 2021. Antragsschluss ist am 30. Juni 2022 bzw. auch schon eher, wenn das Gesamtvolumen von 150.000 Euro Lotteriefördermitteln aufgebraucht ist.


Hintergrund:

*Lotteriefördermittel stammen aus den Spieleinsätzen. Rund 20 Cent von jedem Euro, der für ein Produkt von LOTTO Sachsen-Anhalt ausgegeben wird, kommt dem Gemeinwohl zugute.