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Eine Woche Lotto-Hilfsfonds

Schnell & unbürokratisch - erste Gelder an Vereine bewilligt

Magdeburg, 10. April 2020 – Eine Woche nach Start des Lotto-Hilfsfonds* zur Corona-Pandemie sind gestern die ersten Zahlungen an Vereine bewilligt worden.

Rund 30 Anträge auf finanzielle Unterstützung bei abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltungen haben die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt in den ersten Hilfsfonds-Tagen erreicht. Von 1 Million Euro, die im Lotto-Hilfsfonds bereitstehen, werden jetzt 14.696 Euro ausgezahlt.

• Der Skiklub Wernigerode 1911 e. V. hatte Ausfallkosten für Preise und Medaillen für die abgesagte Harzquerung 2020 von rund 3.300 Euro. Der Traditionsmarathon (Lauf- und Wanderveranstaltung, die seit 1980 vom Skiklub Wernigerode organisiert wird) war am 25. April geplant.

• Der Magdeburger Rennverein 1906 e. V. hatte Ausfallkosten für den abgesagten Pferderenntag, der am 25. April stattfinden sollte, von 10.000 Euro – u. a. für bereits gedruckte Werbung und gemietete Zelte.

• Der Shanty-Chor Schönebeck e. V. hatte Ausfallkosten für Erstellung und Druck für Plakate für das für den 21. März in Schönebeck geplante und abgesagte Frühlingskonzert in Höhe von rd. 250 Euro.

• Der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt e. V. hatte Ausfallkosten von 1.140 Euro für abgesagte Vereinsfahrten.

„In dieser auch für Vereine sehr schwierigen Situation möchten wir helfen“, sagten die Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb und Ralf von Einem. „LOTTO ist den Vereinen in Sachsen-Anhalt immer ein verlässlicher Partner – besonders in Krisenzeiten.“

Gemeinnützige Vereine, in denen sich Ehrenamtliche für andere engagieren, sind von finanziellen Ausfällen durch die Corona-Pandemie betroffen – u. a. weil geplante Wettkämpfe / Events ausfallen – für die schon Kosten (z. B. Werbung oder anteilige Honorare, besondere Mietkosten die gezahlt werden müssen) entstanden sind. Hier setzt der Lotto-Hilfsfonds an.

Fragen & Antworten zum Lotto-Hilfsfonds:

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.

In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben?

Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.

Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?

Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.

Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben?

Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.

Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen?

Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Info-Seite zum Lotto-Hilfsfonds für Betroffene der Corona-Pandemie.

Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Lotto-Geschäftsführer zeitnah im Benehmen mit dem Lotto-Aufsichtsrat.

Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden?

Anträge per E-Mail an:

coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de

Anträge per Post an:

Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg